Förderung von Photovoltaikanlagen

FÖRDERUNG von PHOTOVOLTAIKANLAGEN:

Der Gemeinderat der Gemeinde Karrösten hat in seiner Sitzung vom 11.12.2012 unter Punkt 6 der Tagesordnung folgende Förderung beschlossen:

Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung von Wohnungen, Wohnhäusern und Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet von Karrösten.

·         Die Förderung beträgt € 60,00 pro kWp.
·         Gefördert werden:
             Bei Gebäuden mit 1-2 Wohnungen max. 5 kWp je Wohnung.
             Bei mehr als 2 Wohnungen max. 4 kWp je Wohnung.
             Bei Gebäuden mit 1-2 Firmen max. 5 kWp je Firma.
             Bei mehr als 2 Firmen max. 4 kWp je Firma.
·         Die Förderung ist bei der Gemeinde Karrösten schriftlich zu beantragen.

An Unterlagen sind vorzulegen:

·         Rechnungs- und Zahlungsnachweis sowie der Nachweis über die Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak (kWp).
·         Prüfprotokoll.
·         Sofern nach der Tiroler Bauordnung erforderlich: Baubehördliche Bewilligung bzw. Zusage.

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Der Bürgermeister: